| Frage | Antwort |
| PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Wird bei einer zunächst erfolgten Ausbildung im kaufmännischen Bereich eine sich anschließende Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten als Praxiszeit anerkannt? | Ja, weil die Praxiszeit in der Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten nach Abschluss einer anderen zulässigen Ausbildung erfolgt. |
| PRÜFUNGSORTE Wo finden die schriftlichen Prüfungen statt? | Die Prüfungen finden an erprobten und ausgewählten Orten in ganz NRW statt. Eine Übersicht finden Sie unter Informationen - Prüfungsorte. |
| PRÜFUNGSORTE Wo findet die mündliche Prüfung statt? | Die mündlichen Prüfungen finden in den Räumlichkeiten der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe sowie in der Gemeinsamen Prüfungsstelle statt. |
| REIHENFOLGE DER KLAUSUREN In welcher Reihenfolge werden die Klausuren geschrieben? | Die Klausurenreihenfolge lautet: 1. Verfahrensrecht u. andere Steuerrechtsgebiete 2. Ertragssteuerrecht 3. Buchführung/ Bilanzwesen. |
| RÜCKTRITT Kann ich von der Prüfung zurücktreten ohne dass der Rücktritt als Prüfungsversuch gewertet wird? | Ja, bis zur Abgabe der letzten Klausur ist ein Rücktritt ohne Verbrauch des Prüfungsversuchs möglich. |
| STAATSANGEHÖRIGKEIT Muss ich die deutsche Staatsangehörigkeit haben, um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden? | Nein, die Staatsangehörigkeit spielt für die Zulassung und die nachfolgende Prüfung keine Rolle. |
| STUDIUM Wie hoch muss der wirtschaftswissenschaftliche Anteil eines Studiums sein, um nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative anerkannt zu werden. | Einzelfallentscheidung. I.d.R. kann davon ausgegangen werden, dass ein wirtschaftswissenschaftlicher Anteil von 20 v.H. ausreichend ist. |
| STUDIUM Wie lang muss ich nach meinem Studium praktisch tätig gewesen sein? | Dies ist abhängig von Ihrer Regelstudienzeit. Sofern diese mindestens vier Jahre betrug, müssen Sie zwei Jahre praktisch tätig sein. Sofern die Regelstudienzeit darunter liegt, sind es drei Jahre. |
| STUDIUM AN EINER VWA (VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTSAKADEMIE) Wird ein Studium an einer VWA anerkannt? | Im Regelfall nein; eine Anerkennung ist nur möglich, wenn der Studiengang akkreditiert ist. |
| TERMINE Die Geburt meines Kindes fällt auf das Ende der mündlichen Prüfungen. Kann ich einen früheren Termin bekommen? | Ja, nachgewiesene zwingende persönliche Gründe in der Person des Kandidaten und seiner Familie werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. |
| TERMINE Wann finden die mündlichen Prüfungen statt? | Die mündlichen Prüfungen finden ca. in dem Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte April statt. Abweichungen hiervon sind möglich! |
| TERMINE Wann wird die schriftliche Prüfung durchgeführt? | Die schriftliche Prüfung findet immer in der ersten vollen Kalenderwoche des Oktobers statt. |
| TERMINE Werden Wunschtermine berücksichtigt? | Nein, Wunschtermine können leider nicht berücksichtigt werden. |
| TRIMESTER Erfolgt eine besondere Umrechnung bei einem Studium, das in Trimestern absolviert wird? | Nein, eine Umrechnung erfolgt nicht, da das Gesetz bei den Zulassungsvoraussetzungen nicht auf die Semesteranzahl abstellt, sondern die Regelstudienzeit in Jahren erfasst wird. |
| TÄTIGKEIT ALS WISSENSCHAFTLICHER MITARBEITER Kann meine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl als praktische Tätigkeit anerkannt werden? | Grundsätzlich ja. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung und ist abhängig von den konkret ausgeübten Tätigkeiten. |
| VORBEREITUNG Führt die Gemeinsame Prüfungsstelle auch Vorbereitungskurse durch? | Nein, solche werden von uns selbst nicht angeboten und wir können auch keine Empfehlung für einen Anbieter aussprechen. Im Bereich Linksammlung/ Vorbereitungskurse finden Sie jedoch zur Information eine wertfreie Übersicht von Anbietern, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. |
| VORBILDUNG Ist die Ausbildung zum Finanzwirt (mD) der Ausbildung zum Steuerfachwirt gleichzusetzen? | Nein. |
| VORBILDUNG Kann ich als Fachanwalt für Steuerrecht eine verkürzte Prüfung ablegen? | Nein, § 37a Abs. 1 StBerG sieht ausschließlich für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer eine verkürzte Prüfung vor. |
| VORBILDUNG Reicht das Wirtschaftsabitur oder die Fachhochschulreife als alleinige Vorbildung aus? | Nein, neben dem Wirtschaftsabitur bzw. der Fachhochschulreife ist eine Ausbildung erforderlich, die einen wirtschaftlichen Bezug hat, nur dann sind die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Nr. 1 erfüllt. |
| VORBILDUNG Welche Unterlagen muss ich als selbstständiger Rechtsanwalt meinem Antrag auf Zulassung beifügen? | Neben dem Antrag benötigen wir von Ihnen eine beglaubigte Kopie ihrer Anwaltszulassung sowie eine Eigenbescheinigung über Ihre Tätigkeit i.S. des § 36 Abs. 3 StBerG. |
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