Frage | Antwort |
HÖCHSTALTER Gibt es ein Höchstalter für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung? | Nein, ein Höchstalter für die Zulassung existiert nicht. |
KRANKHEIT Was passiert, wenn ich unmittelbar vor oder während der Klausuren erkranke? | Das Gesetz behandelt diesen Fall als Rücktritt von der Prüfung. Die Prüfungsgebühr wird zur Hälfte erstattet. |
LADUNG Wann erfolgt die Ladung zur mündlichen Prüfung? | Die Ladung zur mündlichen Prüfung erfolgt zusammen mit der Mitteilung der Ergebnisse aus den schriftlichen Arbeiten regelmäßig Ende Januar. |
LADUNG Wann werde ich zur schriftlichen Prüfung geladen? | Die Ladung zur schriftlichen Prüfung erfolgt regelmäßig ca. Ende August. |
LÄNGERFRISTIGE UNTERBRECHUNG (INSB. KRANKHEIT) Wann liegt eine Krankheit oder längerfristige Unterbrechung vor, die auf dem Antrag Zulassung anzugeben ist? | Es ist jede Unterbrechung anzugeben, die dazu führt, dass Sie weniger als 16 Stunden wöchentlich auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Besteht die Möglichkeit, mehreren Teilzeitbeschäftigungen nachzugehen und so die erforderlichen 16 Stunden/ Woche praktische Tätigkeit im Sinne des § 36 Abs. 3 StBerG zu erreichen? | Ja, die Tätigkeiten werden voll berücksichtigt, sofern zusammen (!) 16 Stunden/ Woche erbracht werden. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Gilt eine Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei einer nicht zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Person als anrechenbare praktische Tätigkeit? | Ja, sofern die Mitarbeit im Auftrag und unter der Verantwortung einer nach § 3 StBerG befugten Person erfolgt. Die Tätigkeitsmerkmale müssen durch eine Bescheinigung dieser Person nachgewiesen werden. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Inwiefern kann eine Tätigkeit in einem Lohnsteuerhilfeverein als praktische Tätigkeit angerechnet werden? | Dies ist eine Einzelfallentscheidung. Im Grundsatz gilt für Beratungsstellenleiter eines LStHV: Pro betreutes Mitglied werden 3,2 Std pro Jahr veranschlagt. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Inwieweit kann eine Anrechnung von Urlaub erfolgen? | Arbeits- bzw. tarifvertraglich zustehender Urlaub des laufenden Jahres und des Vorjahres wird angerechnet. Nicht hingegen (un)bezahlter Sonderurlaub oder Überstundenabbau. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Ist eine Tätigkeit als Buchhalter/in für die Anerkennung als praktische Tätigkeit ausreichend? | Grundsätzlich nein, es sei denn der Schwerpunkt der buchhalterischen Tätigkeit liegt in der Befassung mit dem Steuerrecht. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Ist eine Tätigkeit als Prüfungsassistent bei einem Wirtschaftsprüfer ausreichend als praktische Tätigkeit? | Grundsätzlich ja, sofern überwiegend im Bereich von Abschlussfragen gearbeitet wurde. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Ist eine Tätigkeit bei der Informationstechnikstelle (ITST) im Finanzamt ausreichend für den Nachweis der praktischen Tätigkeit? | Grundsätzlich nein, es sei denn durch eine Bescheinigung des Finanzamtes wird nachgewiesen, dass mehr als 16 Stunden/ Woche im Bereich des Steuerrechts gearbeitet wurde. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Ist eine Tätigkeit im Rechnungswesen in den Bereichen Jahresabschluss, Einrichtung einer Buchführung, vorbereitende Abschlussbuchungen oder Vorbereitung der Steuererklärung ausreichend für eine Anerkennung als praktische Tätigkeit? | Nur unter der Voraussetzung, dass der Anteil der genannten Tätigkeiten regelmäßig einen Umfang von mindestens 16 Wochenstunden hat. Die anderen typischen Tätigkeiten im Rechnungswesen (Kontieren, Buchen, Auswertungen etc.) stellen keine Praxiszeiten i.S. des § 36 Abs. 3 StBerG dar. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Ist eine Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüferkanzlei oder einer Steuerberatungskanzlei ausreichend für die praktische Tätigkeit? | Dies ist abhängig von den dort verrichteten Arbeiten. Wir benötigen zur Beurteilung eine Bescheinigung des Arbeitgebers, welchen Tätigkeiten Sie nachgegangen sind und in welchem Umfang. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Kann eine Tätigkeit im Rahmen des sog. Juristischen Vorbereitungsdienstes (=Referendariat) als praktische Tätigkeit anerkannt werden? | Ja, dies ist möglich, sofern es sich um eine Tätigkeit im Sinne des § 36 Abs. 3 StBerG handelt. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Stellt der Besuch eines Vollzeitkurses zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung eine praktische Tätigkeit dar? | Nein, da hier lediglich theoretische Kenntnisse vermittelt werden, hingegen keine praktische Anwendung erfolgt. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Wann ist eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft als praktische Tätigkeit anzuerkennen (z.B. Leiter Finanzwesen bzw. Rechnungswesen)? | Dies ist eine Einzelfallentscheidung. Wir benötigen von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung, die Art und Umfang der Tätigkeit beschreibt. |
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Wird bei einer zunächst erfolgten Ausbildung im kaufmännischen Bereich eine sich anschließende Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten als Praxiszeit anerkannt? | Ja, weil die Praxiszeit in der Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten nach Abschluss einer anderen zulässigen Ausbildung erfolgt. |
PRÜFUNGSERLEICHTERUNG Ich leide an einer Sehnenscheidenentzündung, kann ich eine Prüfungserleichterung beantragen? | Das ist nicht möglich. Prüfungserleichterungen dürfen nach § 18 Abs. 3 DVStB ausschließlich körperbehinderten Personen gewährt werden. |
PRÜFUNGSERLEICHTERUNG Wie kann ich eine Prüfungserleichterung beantragen? | Die Entscheidung darüber, ob eine solche gewährt wird, trifft die Gemeinsame Prüfungsstelle. Für die Bewertung ist regelmäßig die Vorlage eines amtsärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig ergibt, dass eine Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX vorliegt. |
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