Hochschulen
Studium in Deutschland
Ein Studium an einer Hochschule bzw. Fachhochschule kann im Rahmen des
§ 36 Abs. 1 StBerG nur dann berücksichtigt werden, wenn diese staatlich anerkannt wurde. Stehen Sie noch vor der Wahl, was und wo Sie studieren wollen, informieren Sie sich bitte vorher darüber, ob die in Betracht gezogene Hochschule oder Fachhochschule auch tatsächlich über eine staatliche Anerkennung verfügt. Ohne staatliche Anerkennung würde Ihr Studium im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Eine Hilfe finden Sie im
Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz. Wählen Sie auf der erscheinenden Seite bitte den Link -Hochschule suchen-. Ist Ihre Hochschule dort nicht aufgeführt, sollten Sie sich von der für Ihr Studium in Betracht gezogenen Hochschule schriftlich bestätigen lassen, dass sie über eine staatliche Anerkennung als Hochschule oder Fachhochschule verfügt. Stellen Sie in einem solchen Fall zu Ihrer eigenen Sicherheit ggf. auch einen Antrag auf verbindliche Auskunft über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.
Sofern nicht die gesamte (Fach)Hochschule staatlich anerkannt ist, sondern lediglich der von Ihnen abgeschlossene oder belegte Studiengang, so kann dieser auch als Studium im Sinne des § 36 Abs. 1
Steuerberatungsgesetz berücksichtigt werden. Eine Übersicht über die akkreditierten Studiengänge finden Sie in der
Datenbank des Akkreditierungsrates.
Studium im Ausland
Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule studiert und dort auch einen Abschluss erworben haben, stellt sich immer die Frage, ob dieses Studium auch in Deutschland im Rahmen des
§ 36 Abs. 1 StBerG anerkannt wird. Wenn wir die ausländische Hochschule oder den Abschluss noch nicht kennen, bitten wir im Zulassungsverfahren oder im Verfahren über die verbindliche Auskunft die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen förmlich um Stellungnahme.
Häufig reicht zur Klärung der Frage, ob wir das Studium anerkennen können, aber auch eine Einsichtnahme in die Datenbank
anabin der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen.
Suchen Sie unter dem betreffenden Land, in dem Sie studiert haben, Ihre Hochschule und den Abschluss heraus. Ist die Hochschule in anabin mit
H+ gekennzeichnet, erkennen wir den Abschluss im Regelfall ohne weitere Nachfrage an, sofern der Abschluss ebenfalls in
anabin dokumentiert ist. Die Regelstudienzeit, die wir für das Zulassungsverfahren zugrunde legen, ist beim Abschluss unter Klasse dokumentiert. Klasse
A4 bedeutet z.B. ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 4 Jahren.
Wenn Sie selbst recherchiert haben, fügen Sie bitte Ihrem Zulassungsantrag neben dem Prüfungszeugnis auch die beiden ausgedruckten Rechercheergebnisse in
anabin zur Hochschule und zum Abschluss bei. Dies vereinfacht uns die Prüfung Ihres Zulassungsantrags.