Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag über das bundesweite Antragsportal der Steuerberaterkammern (www.stbk-antragsportal.de) zu stellen. Beachten Sie hierbei, dass bestimmte Nachweise amtlich beglaubigt sein müssen. Das Hochladen eines elektronischen Dokumentes über das Antragsportal reicht hierfür nicht aus. Bitte übermitteln Sie diese Nachweise möglichst umgehend per Post an die Gemeinsame Prüfungsstelle.