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Steuerberaterprüfung | NRW



Gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern
Düsseldorf - Köln - Westfalen-Lippe
 

Sachliche Zuständigkeit


Die gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammer Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe nimmt folgende Aufgaben für die jeweils örtlich zuständige Steuerberaterkammer wahr:


In den vorgenannten Aufgabengebieten vertritt die gemeinsame Prüfungsstelle in gerichtlichen Verfahren die jeweils örtlich zuständige Steuerberaterkammer.

Die hoheitliche Entscheidung über den Prüfungserfolg trifft nicht die gemeinsame Prüfstelle, sondern der jeweilige Prüfungsausschuss des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen. In gerichtlichen Verfahren betreffend die Prüfungsentscheidung wird das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen durch die gemeinsame Prüfungstelle vertreten.

Örtliche Zuständigkeit


Die gemeinsame Prüfungsstelle ist örtlich zuständig, wenn Sie im Zeitpunkt der Antragstellung in den Oberfinanzbezirken Düsseldorf, Köln oder Münster vorwiegend beruflich tätig sind. Haben Sie keine Beschäftigung, wird auf Ihren Wohnsitz, bei mehreren Wohnsitzen auf den vorwiegenden Aufenthalt abgestellt. Befindet sich dieser im Ausland, dann ist der Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung maßgeblich.

Zuständigkeitsvereinbarung


Die Steuerberaterkammern können vereinbaren, dass auch eine andere Steuerberaterkammer, als die örtlich zuständige Steuerberaterkammer, die Prüfung durchführen wird. Das heißt nicht, dass Sie hier ein Wahlrecht haben. Das Instrument der Zuständigkeitsvereinbarung soll Härtefälle vermeiden. Es wird z.B. angewandt, wenn Sie nach Antragstellung den Arbeitgeber wechseln und in ein anderes Bundesland umziehen.