Frage | Antwort |
ABSCHLUSS BERUFSAKADEMIE Wird mein Abschluss an einer Berufsakademie (BA) einem Abschluss an einer Fachhochschule gleichgestellt? | Ausnahmsweise erfolgt die Anerkennung, wenn die Akademie durch Landesgesetz einer Hochschule gleichgestellt ist. Alternativ kann eine Anerkennung erfolgen, sofern der einzelne Studiengang durch eine zuständige Stelle akkreditiert wurde. |
AKKREDITIERTE STUDIENGÄNGE Werden die von einer zuständigen Stelle akkreditierten Studiengänge an einer privaten Universität, Fachhochschule oder einer Berufsakademie anerkannt? | Ja, dies ist möglich. Es handelt sich jedoch immer um eine Einzelfallprüfung. |
ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER STUDIENGÄNGE Welche ausländischen Studiengänge werden für die Zulassung in Deutschland anerkannt? | Eine pauschale Antwort hierzu ist nicht möglich. Grundsätzlich orientieren wir uns an der Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Weitere Informationen finden Sie bei uns unter Linksammlung/ Hochschulen. |
ANERKENNUNG VON MUTTERSCHUTZZEITEN Werden Mutterschutzzeiten als Praxiszeit angerechnet? | Mutterschutzzeiten werden angerechnet, sofern die praktische Tätigkeit von dieser Zeit unterbrochen wird. Elternzeiten werden nicht anerkannt. |
ANMELDUNG Bis wann muss die Prüfungsgebühr in Höhe von 1.200 Euro entrichtet sein? | Die Prüfungsgebühr muss bis zum 31.07. des jeweiligen Prüfungsjahres auf unserem Konto eingegangen sein. |
ANMELDUNG Bis wann muss die Zulassungsgebühr in Höhe von 250 Euro entrichtet sein? | Die Zulassungsgebühr ist bereits bei Antragstellung zu entrichten. |
ANMELDUNG Erhalte ich nach Eingang meines Antrages eine Eingangsbestätigung? | Nein, Eingangsbestätigungen versenden wir nicht. Wir bitten Sie, von Anfragen abzusehen, die den Eingang Ihres Antrages betreffen. |
ANMELDUNG Muss die Zulassungsgebühr in Höhe von 250 Euro auch im Falle eines Wiederholungsantrages entrichtet werden? | Ja, die Zulassungsgebühr ist auch bei einem Wiederholungsantrag zu entrichten. |
ANMELDUNG Wann endet die Frist für den Eingang der Zulassungsanträge? | Die Frist für den Eingang der Zulassungsanträge endet am 30.04. des jeweiligen Prüfungsjahres (Ausschlussfrist!). Bis zu diesem Datum muss der unterschriebene Zulassungsantrag bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle eingegangen sein. Die alleinige Zahlung der Zulassungsgebühr ist nicht fristwahrend. Fehlende Anlagen zum Zulassungsantrag können auch nach Ablauf der Antragsfrist nachgereicht werden. |
AUFBAUSTUDIUM VOM BACHELOR ZUM MASTER Wie lang muss meine Praxiszeit sein, wenn ich nach Abschluss meines Bachelorstudiums noch einen Master mache? | Die Praxiszeit reduziert sich durch das Masterstudiums auf 2 Jahre, sofern insgesamt (Bachelor- und Masterstudiengang zusammengerechnet) eine Regelstudiendauer von mindestens 4 Jahren vorliegt. Der Beginn der praktischen Tätigkeit kann dabei bereits nach Ende des Bachelorstudienganges liegen. |
BEGLAUBIGUNGEN Welche Beglaubigungen werden akzeptiert? | Es muss sich um eine amtliche Beglaubigung einer Behörde des Bundes oder Landes, einer Gemeinde bzw. Gemeindeverbandes oder einer juristischen Person handeln, die der Aufsicht des Landes untersteht. (vgl. § 33 des VwVfG Bund, § 33 VwVfG NRW). Bsp.: Notare, Schule, Kirchen, etc. |
BEKANNTGABE DER NOTEN Wann erhalte ich meine Noten aus den schriftlichen Arbeiten? | Die Bekanntgabe der Noten aus den schriftlichen Arbeiten erfolgt ca. Ende Januar. |
BILANZBUCHHALTER Welche Bilanzbuchhalterprüfung wird anerkannt? | Wir erkennen ausschließlich Bilanzbuchhalterprüfungen an, die von einem staatlich anerkannten Träger (insb. IHK) abgenommen werden. Von einem privaten Anbieter abgenommene Prüfungen werden nicht anerkannt. |
BILDUNGSSCHECK NRW Kann der Bildungsscheck NRW zur Zahlung der Anmeldungs- oder Prüfungsgebühr verwendet werden? | Nein, dies ist nicht möglich, da es sich bei der Steuerberaterprüfung nicht um eine Berufsfortbildungsprüfung sondern um eine Berufszugangsprüfung handelt. |
DUALES STUDIUM Wird ein Studium parallel zur Berufsausbildung (sog. Duales Studium) im Zulassungsverfahren anerkannt? | Ja, solange es sich bei dem Studium um ein wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium handelt oder einem solchen gleichgestellt ist (bspw. als akkreditierter Studiengang). Bei Berufung auf das Studium im Zulassungsverfahren können ausschließlich Zeiten praktischer Tätigkeit berücksichtigt werden, die nach Abschluss des Studiums erbracht werden. |
ERGEBNISSE Wann erhalte ich die Ergebnisse der mündlichen Prüfung? | Nach Abschluss der mündlichen Prüfung teilt der Vorsitzende das Prüfungsergebnis mündlich mit. |
GEPRÜFTER BILANZBUCHHALTER Wie lang muss die praktische Tätigkeit sein, wenn ich die Prüfung als Bilanzbuchhalter/in bestanden habe? | Die praktische Tätigkeit muss dann einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren umfassen. Die Zeit beginnt bereits mit Abschluss der ersten Ausbildung (bspw. als Steuerfachangestellte(r)) zu laufen. |
HILFSMITTEL Kann ich Gesetzestexte benutzen, in denen ich mit Pfeilen auf bestimmte Vorschriften verwiesen habe? | Nein. Alles was den Charakter einer Kommentierung hat, ist unzulässig. |
HILFSMITTEL Welche Hilfsmittel sind bei der schriftlichen Prüfung zugelassen? | Bei der schriftlichen Prüfung sind alle Hilfsmittel zugelassen, die im Hilfsmittelerlass des Finanzministeriums (zu finden auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt "Informationen/ Steuerberaterprüfung") aufgeführt sind. Akzeptiert werden nur Druckwerke, die im Buchhandel erhältlich sind, also keine selbst erstellten Ausdrucke. |
HILFSMITTEL FÜR DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG Welche Hilfsmittel darf ich in der mündlichen Prüfung verwenden? | Es dürfen die gleichen Hilfsmittel wie in der schriftlichen Prüfung verwendet werden, wobei der Prüfungsausschuss jeweils über deren Anwendbarkeit entscheidet. |
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