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Steuerberaterprüfung | NRW



Gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern
Düsseldorf - Köln - Westfalen-Lippe
 

Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG


Die Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG ist nur für Personen gedacht, die über einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis verfügen, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfel in Steuersachen berechtigt, und in Deutschland geschäftsmäßig (d.h. selbständig) als Steuerberater tätig werden oder hier den den Titel "Steuerberater" führen wollen.


Personen aus einem Mitglied- oder Vertragsstaat oder der Schweiz, die hier in Deutschland lediglich eine nichtselbständige Arbeit in einem steuerberatenden Beruf suchen, benötigen hierfür keine zusätzliche Prüfung. Der Beruf einer nichtselbständig tätig werdenden Assistenzkraft eines Steuerberaters oder einer Steuerabteilung ist in Deutschland nicht reglementiert. Arbeitssuchende können sich mit einer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Ein zusätzlicher Qualifikationsnachweis oder eine besondere Anerkennung der ausländischen Qualifikation ist hierfür in Deutschland nicht vorgeschrieben.
 

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das bundesweite Antragsportal der Steuerberaterkammern unter www.stbk-antragsportal.de.

 

Was ist die Eignungsprüfung?

 

Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Inhaltlich unterscheiden sich die Steuerberaterprüfung und die Eignungsprüfung prinzipiell nicht. Für das Zulassungsverfahren und den Umfang des Prüfungsstoffs gelten aber bei der Eignungsprüfung erleichternde Sonderregelungen (Entfall von vorherigen Praxiszeiten im Inland sowie von Prüfungsgebieten bei Nachweis vorhandener Kenntnisse). Beide Prüfungen werden regelmäßig zusammen durchgeführt. Auch eine Trennung der Kandidaten findet regelmäßig nicht statt.

 

Einzelheiten des Verfahrens


Wegen der Einzelheiten des Verfahrens verweisen wir auf unser nachstehendes Merkblatt: