Personen aus einem Mitglied- oder Vertragsstaat oder der Schweiz, die hier in Deutschland lediglich eine nichtselbständige Arbeit in einem steuerberatenden Beruf suchen, benötigen hierfür keine zusätzliche Prüfung. Der Beruf einer nichtselbständig tätig werdenden Assistenzkraft eines Steuerberaters oder einer Steuerabteilung ist in Deutschland nicht reglementiert. Arbeitssuchende können sich mit einer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Ein zusätzlicher Qualifikationsnachweis oder eine besondere Anerkennung der ausländischen Qualifikation ist hierfür in Deutschland nicht vorgeschrieben.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das bundesweite Antragsportal der Steuerberaterkammern unter www.stbk-antragsportal.de.
Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Inhaltlich unterscheiden sich die Steuerberaterprüfung und die Eignungsprüfung prinzipiell nicht. Für das Zulassungsverfahren und den Umfang des Prüfungsstoffs gelten aber bei der Eignungsprüfung erleichternde Sonderregelungen (Entfall von vorherigen Praxiszeiten im Inland sowie von Prüfungsgebieten bei Nachweis vorhandener Kenntnisse). Beide Prüfungen werden regelmäßig zusammen durchgeführt. Auch eine Trennung der Kandidaten findet regelmäßig nicht statt.