Tätigkeit als Steuerberater / Steuerberaterin
Als Steuerberater darf in Deutschland nur tätig werden, wer von der zuständigen Steuerberaterkammer förmlich zum Steuerberater bestellt worden ist. Eine
Bestellung zum Steuerberater ist nur möglich, wenn der Antragsteller zuvor die Steuerberaterprüfung (bzw. die
Eignungsprüfung für bestimmte Bewerber mit ausländischer Ausbildung und Berufszulassung) erfolgreich abgelegt hat. Für Steuerrecht lehrende Professoren, ehemalige Finanzrichter und ehemalige Finanzbeamte besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit der
Befreiung von der Steuerberaterprüfung.
Zwei Ausbildungswege führen normalerweise zum Steuerberater: Ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung. Neben einer daran anschließenden einheitlichen Prüfung haben beide Wege gemeinsam, dass für die Zulassung zur Prüfung zuvor eine mehrjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern nachgewiesen werden muss. Je nach Art der Vorbildung ist die praktische Tätigkeitszeit unterschiedlich lang (2, 3, 4, 6 oder 8 Jahre).
Die Einzelheiten über die Zulassung zur Prüfung und deren Ablauf entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Materialien, die wir für Sie zusammengestellt haben.
Steuerberaterprüfung 2026
Bitte beachten Sie, dass Ihr Zulassungsantrag spätestens am 30.04.2026 bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe eingegangen sein muss (Ausschlussfrist).
Beantragen Sie im eigenen Interesse die Zulassung so früh wie möglich.
Aktuelle Informationen zur Prüfung geben wir in unregelmäßigen Abständen auf unserer Startseite dieses Informationsangebots.
 | Bekanntmachung vom 01.04.2025
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 | Merkblatt Steuerberaterprüfung 2026
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 | Zugelassene Hilfsmittel zur Steuerberaterprüfung 2026
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 | Zulassungsantrag Steuerberaterprüfung als pdf-Datei
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 | Zulassungsantrag Steuerberaterprüfung als Wordvordruck
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Steuerberaterprüfung 2025
Bitte beachten Sie, dass Ihr Zulassungsantrag spätestens am 30.04.2025 bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe eingegangen sein muss (Ausschlussfrist).
Beantragen Sie im eigenen Interesse die Zulassung so früh wie möglich.
Aktuelle Informationen zur Prüfung geben wir in unregelmäßigen Abständen auf unserer Startseite dieses Informationsangebots.
 | Bekanntmachung vom 01.04.2024
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 | Merkblatt Steuerberaterprüfung 2025
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 | Zugelassene Hilfsmittel zur Steuerberaterprüfung 2025
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Termine der Steuerberaterprüfungen 2025 - 2032
Die schriftlichen Prüfungen finden wie folgt statt:
2025: 07. - 09.10.2025
2026: 06. - 08.10.2026
2027: 05. - 07.10.2027
2028: 10. - 12.10.2028
2029: 09. - 11.10.2029
2030: 08. - 10.10.2030
2031: 07. - 09.10.2031
2032: 05. - 07.10.2032
Die mündlichen Prüfungen finden regelmäßig im Folgejahr in der Zeit von Mitte Februar bis Mitte April statt.