| Frage | Antwort |
| PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Gilt eine Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei einer nicht zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Person als anrechenbare praktische Tätigkeit? | Ja, sofern die Mitarbeit im Auftrag und unter der Verantwortung einer nach § 3 StBerG befugten Person erfolgt. Die Tätigkeitsmerkmale müssen durch eine Bescheinigung dieser Person nachgewiesen werden. |
| DUALES STUDIUM Wird ein Studium parallel zur Berufsausbildung (sog. Duales Studium) im Zulassungsverfahren anerkannt? | Ja, solange es sich bei dem Studium um ein wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium handelt oder einem solchen gleichgestellt ist (bspw. als akkreditierter Studiengang). Bei Berufung auf das Studium im Zulassungsverfahren können ausschließlich Zeiten praktischer Tätigkeit berücksichtigt werden, die nach Abschluss des Studiums erbracht werden. |
| PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Wird bei einer zunächst erfolgten Ausbildung im kaufmännischen Bereich eine sich anschließende Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten als Praxiszeit anerkannt? | Ja, weil die Praxiszeit in der Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten nach Abschluss einer anderen zulässigen Ausbildung erfolgt. |
| ANERKENNUNG VON MUTTERSCHUTZZEITEN Werden Mutterschutzzeiten als Praxiszeit angerechnet? | Mutterschutzzeiten werden angerechnet, sofern die praktische Tätigkeit von dieser Zeit unterbrochen wird. Elternzeiten werden nicht anerkannt. |
| ERGEBNISSE Wann erhalte ich die Ergebnisse der mündlichen Prüfung? | Nach Abschluss der mündlichen Prüfung teilt der Vorsitzende das Prüfungsergebnis mündlich mit. |
| VORBILDUNG Welche Unterlagen muss ich als selbstständiger Rechtsanwalt meinem Antrag auf Zulassung beifügen? | Neben dem Antrag benötigen wir von Ihnen eine beglaubigte Kopie ihrer Anwaltszulassung sowie eine Eigenbescheinigung über Ihre Tätigkeit i.S. des § 36 Abs. 3 StBerG. |
| VORBILDUNG Wird der Bachelor Professional und der Master Professional wie ein Hochschulstudium nach § 36 Abs. 1 StBerG behandelt? | Nein, beim Bachelor Professional und beim Master Professional handelt es sich um berufliche Abschlüsse und nicht um Studienabschlüsse. |
| PRAKTISCHE TÄTIGKEIT Stellt der Besuch eines Vollzeitkurses zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung eine praktische Tätigkeit dar? | Nein, da hier lediglich theoretische Kenntnisse vermittelt werden, hingegen keine praktische Anwendung erfolgt. |
| BILDUNGSSCHECK NRW Kann der Bildungsscheck NRW zur Zahlung der Anmeldungs- oder Prüfungsgebühr verwendet werden? | Nein, dies ist nicht möglich, da es sich bei der Steuerberaterprüfung nicht um eine Berufsfortbildungsprüfung sondern um eine Berufszugangsprüfung handelt. |
| TRIMESTER Erfolgt eine besondere Umrechnung bei einem Studium, das in Trimestern absolviert wird? | Nein, eine Umrechnung erfolgt nicht, da das Gesetz bei den Zulassungsvoraussetzungen nicht auf die Semesteranzahl abstellt, sondern die Regelstudienzeit in Jahren erfasst wird. |
| ANMELDUNG Erhalte ich nach Eingang meines Antrages eine Eingangsbestätigung? | Nein, Eingangsbestätigungen versenden wir nicht. Wir bitten Sie, von Anfragen abzusehen, die den Eingang Ihres Antrages betreffen. |
| VORBEREITUNG Führt die Gemeinsame Prüfungsstelle auch Vorbereitungskurse durch? | Nein, solche werden von uns selbst nicht angeboten und wir können auch keine Empfehlung für einen Anbieter aussprechen. Im Bereich Linksammlung/ Vorbereitungskurse finden Sie jedoch zur Information eine wertfreie Übersicht von Anbietern, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. |
| TERMINE Werden Wunschtermine berücksichtigt? | Nein, Wunschtermine können leider nicht berücksichtigt werden. |
| VORBILDUNG Kann ich als Fachanwalt für Steuerrecht eine verkürzte Prüfung ablegen? | Nein, § 37a Abs. 1 StBerG sieht ausschließlich für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer eine verkürzte Prüfung vor. |
| WEHRDIENST Wird mein Wehrdienst auch dann angerechnet, wenn ich nur zwei oder drei Jahre Praxiszeit nachweisen muss? | Nein. |
| VORBILDUNG Ist die Ausbildung zum Finanzwirt (mD) der Ausbildung zum Steuerfachwirt gleichzusetzen? | Nein. |
| HILFSMITTEL Kann ich Gesetzestexte benutzen, in denen ich mit Pfeilen auf bestimmte Vorschriften verwiesen habe? | Nein. Alles was den Charakter einer Kommentierung hat, ist unzulässig. |
| ZUHÖRER Kann ich mir eine mündliche Prüfung als Zuhörer anschauen? | Nein. Als Zuhörer werden nur Prüfer und die an der Organisation der Prüfung beteiligten Personen zugelassen. |
| BILANZBUCHHALTER Welche Bilanzbuchhalterprüfung wird anerkannt? | Wir erkennen ausschließlich Bilanzbuchhalterprüfungen an, die von einem staatlich anerkannten Träger (insb. IHK) abgenommen werden. Von einem privaten Anbieter abgenommene Prüfungen werden nicht anerkannt. |
| NACHTEILSAUSGLEICH Ich leide an einer Sehnenscheidenentzündung, kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen? | Das ist nicht möglich. Ein Nachteilsausgleich darf nach § 18 Abs. 3 DVStB ausschließlich Bewerbern, die wegen einer nachgewiesenen Behinderung bei der Fertigung der Aufsichtsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind, gewährt werden. |
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