| Frage | Antwort |
| VORBILDUNG Wird der Bachelor Professional und der Master Professional wie ein Hochschulstudium nach § 36 Abs. 1 StBerG behandelt? | Nein, beim Bachelor Professional und beim Master Professional handelt es sich um berufliche Abschlüsse und nicht um Studienabschlüsse. |
| VORBILDUNG Wie lange muss ich praktisch tätig gewesen sein, bevor ich die Zulassung zur Prüfung beantragen kann? | Alle Informationen dazu finden Sie detailliert in unserem Merkblatt für die Steuerberaterprüfung, das unter dem Menüpunkt Informationen - Steuerberaterprüfung auf dieser Website zu finden ist. |
| WEHRDIENST Wird mein Wehrdienst auch dann angerechnet, wenn ich nur zwei oder drei Jahre Praxiszeit nachweisen muss? | Nein. |
| WEHRDIENST Wird meine Dienstzeit als Soldat auf Zeit/ Zivildienstleistender bis zu zwei Jahren auf die praktische Tätigkeit angerechnet? | Ja, sofern die endgültig festgelegte Dienstzeit nicht mehr als zwei Jahre beträgt und der Bewerber zum Personenkreis des § 36 Abs. 2 StBerG gehört. Die Anrechnung erfolgt jedoch nur im gleichen zeitlichen Umfang wie bei einem Grundwehrdienstleistenden. |
| WEHRDIENST Wird meine Zeit als Grundwehrdienstleistender als praktische Zeit angerechnet? | Ja, aber nur in den Fällen, in denen der Antragssteller den in § 36 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz genannten Personen zugehörig ist. Für die Personen nach § 36 Abs. 1 erfolgt keine Anrechnung. |
| ZUHÖRER Kann ich mir eine mündliche Prüfung als Zuhörer anschauen? | Nein. Als Zuhörer werden nur Prüfer und die an der Organisation der Prüfung beteiligten Personen zugelassen. |
| ZULASSUNG UNTER VORBEHALT Erhalte ich, nachdem ich die Voraussetzungen der Zulassung unter Vorbehalt erfüllt habe und diese nachgewiesen habe, noch einen weiteren Zulassungsbescheid? | Nein, ein weiterer ohne unter Vorbehalt stehender Zulassungsbescheid wird von uns nicht versandt. |
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