Die Anträge sind auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu stellen, die Sie sich hier als Word-Dateien oder im Adobe-PDF-Format auf Ihren Computer laden können.
Bitte beachten Sie, dass die gemeinsame Prüfungsstelle erst ab dem 1.1.2009 für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskunft oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung zuständig wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind derartige Anträge in Nordrhein-Westfalen weiter beim Finanzministerium Nordrhein-Westfalen zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die gemeinsame Prüfungsstelle erst ab dem 1.1.2009 für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskunft oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung zuständig wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind derartige Anträge in Nordrhein-Westfalen weiter beim Finanzministerium Nordrhein-Westfalen zu stellen.